Angebot und Leistungen:

Hilfe bei der Antragstellung zum Bau Ihrer Kläranlage

 

 

Sie möchten Ihre gestalterischen Vorstellungen bei Ihren Bau- und Wohnprojekt professionell umsetzen? HSL bietet Ihnen neben einer ausführlichen Beratung auch zuverlässige und umfassende Leistungen, die genau auf Ihre Ansprüche angepasst werden. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Erfolg zu planen! Überzeugen Sie sich selbst.

 

Für den Bau einer Kleinkläranlage ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Trotzdem sind Behördengänge nicht zu vermeiden.

 

Sie benötigen:

  • Eine Stellungnahme Ihrer Gemeinde, Stadt oder des Abwasserzweckverbandes, dass die Abwässer auf Ihrem Grundstück dezentral entsorgt werden dürfen und in den             nächsten (7 bis 15) Jahren kein Anschluss an das zentrale Abwassernetz geplant ist.
  • Einen Antrag auf „Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von gereinigten Abwasser in den Untergrund oder in einen Vorfluter“. Dieser ist beim Landkreis, bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen.

 

 

Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich!

 

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir:

  • eine Flurstückskarte Ihres Grundstückes (Maßstab: 1:2.500)
  • einen Lageplan (Maßstab: 1:500) mit eingezeichneten Gebäuden, Grundstücksgrenzen, vorhandenen Abwasseranlagen (z.B. Dreikammergrube), Lage der geplanten Anlage sowie den Rohrleitungsverlauf. (Den Lageplan erstellen wir gern mit Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Beratung bei einem Vor-Ort-Termin.)

 

Falls Sie Fördermittel beantragen können und möchten, halten Sie außerdem einen Grundbuchauszug bzw. einen Eigentumsnachweis für Ihr Grundstück bereit.

 

 

 

Weitere Leistungen im Überblick!

 

  • Vorbereitung der Baugrube durch fachgerechte Tiefbauarbeiten
  • Lieferung und Einbau neuer biologischer Kläranlagen 
  • Umbau von Sammelgruben in vollbiologische Kleinkläranlagen