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Unser Serviceangebot

Unterstützung bei Antragsstellung zum Bau von Kleinkläranlagen

Für den Einbau einer Kläranlage ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Trotz allem sind Behördengänge unausweichlich. Gern unterstützen wir Sie dabei!

Für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Flurstückkarte Ihres Grundstückes (Maßstab: 1:2.500)

  • Lageplan (Maßstab: 1:500) mit eingezeichneten Gebäuden, Grundstücksgrenzen, vorhandenen Abwasseranlagen, Lage der geplanten Anlage sowie den Rohrleitungsverlauf

  • bei Beantragung von Fördermitteln: Grundbuchauszug bzw. Eigentumsnachweis für Ihr Grundstück

 

Für die Antragstellung beim Landkreis unteren Wasserbehörde müssen folgende Unterlagen erbracht werden:

  1. eine Stellungnahme der Gemeinde, Stadt oder des Abwasserzweckverbandes, das Abwässer auf Ihrem Grundstück dezentral entsorgt werden dürfen und in den nächsten sieben bis fünfzehn Jahren kein zentrales Abwassernetz geplant ist sowie

  2. einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von gereinigten Abwasser in den Untergrund oder in einem Vorfluter

 

Dichtheitsprüfung

Schäden im Fugenbereich von Anlagen oder Risse im Behälter führen dazu, dass gespeichertes Wasser ins Grundwasser gelangen kann. Dichtheitsprüfungen müssen entsprechend gesetzlicher Vorschriften bei Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben durchgeführt werden.

Nach erfolgtem Einbau oder als Wiederholungsprüfung für bereits bestehende Anlagen wird der Nachweis der Dichtheit mittels Dichtheitsprüfprotokoll durch uns erbracht. Somit haben Sie die Möglichkeit, den entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde zu liefern.

Wartung

Je nach Produkt erfolgt die Wartung und Inspektion nach gesetzlich vorgeschlagenen Zeiträumen. Unser qualifiziertes Fachpersonal stellt sicher, dass Störungen vermieden werden, die Anlage stets optimal auf die Bedingungen am Betriebsort eingestellt ist und Gewährleistung sowie Versicherungsschutz erhalten bleiben.

 

Betreiber müssen Prüfpflichten einhalten. Wartungen müssen jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich von einem Fachkundigen durchgeführt werden. Nur bei vollumfänglicher Einhaltung der Prüfpflichten bleibt die Gewährleistung erhalten.

HSL-Klärtechnik unterbreitet Ihnen gern ein Angebot für die Wartung Ihrer Anlage.

Störungsdienst

Unser Störungsdienst ist 24-Stunden für Sie im Einsatz. Technische Störungen an Anlagen werden in der Regel optisch und akustisch am Steuergerät angezeigt. In dringenden Fällen können wir Ihnen bei der Beseitigung Ihrer Störung schnell helfen.

 

Telefon 035604 / 64790

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